Unterhalb einer Windenergieanlage in der Feldflur östlich von Etteln wurde ein toter Mäusebussard aufgefunden.
Wir haben direkt nach Mitteilung über den Fund den Fundort aufgesucht und den toten Bussard begutachtet. Die Verletzungen zeugen deutlich vom Schlag durch die Flügel der Windenergieanlage, eine tödliche Verletzung zum Bsp. durch eine Kollision mit einem PKW o.ä. kann dagegen ausgeschlossen werden.
Der Kadaver des Mäusebussards wird, wie auch bei den Schlagopferfunden in 2017, wieder einer entsprechenden Untersuchung zugeführt und an die sog. „Dürr-Liste“ gemeldet.
Mit Blick auf die zufälligen Funde in den vergangenen Jahren bittet die GfN auch gerade jetzt wieder unsere Mitbürger um Mithilfe, wenn sie als Wanderer oder Spaziergänger im Umfeld von Windenergieanlagen unterwegs sind. Achten Sie bitte auf mögliche Schlagopfer, denn die Funde sind reine Zufallsfunde, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein, gerade auch beim Mäusebussard.
Die Vogelschutzwarte der Länder weisen auch in ihrer neuesten „Information über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel“ explizit auf die Gefährdung der Mäusebussarde hin. Spätestens nach der Abschluss des PROGRESS-Projektes und den vielen Schlagopferfunden in Deutschland ist klar, dass auch dieser Greifvogel stärker bei Planungen und Genehmigungen von Windkraftanlagen berücksichtigt werden muss. Wir sind froh, dass dieses bereits vom Kreis Paderborn so anerkannt und auch inzwischen schon als Teilbegründung eines Ablehnungsbescheides (Windpark am Hirschweg, südl. von Haaren) angeführt wurde.
Die aktuelle Information der Vogelschutzwarte umfasst nunmehr 116 Seiten und 459 Literaturquellen und kann über folgenden Link abgerufen werden:
http://www.lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/vsw_dokwind_voegel.pdf
Donnerstag, 29. März 2018
Grünes Licht für GfN-LEADER-Projekte
In der 8. LAG-Sitzung des Regionalforum Südliches Paderborner Land e.V. am 28. Februar 2018 in Bad Wünnenberg
wurden die beiden GfN-Projektanträge „Alt und gesund! – Allergenarme Äpfel und Apfelbäume aus der GfN-LandObstWerkstatt“ und „Edelkrebsschutz an der oberen Sauer“ einstimmig angenommen.
Die Beschlussfassung erfolgte nach einer kurzen Projektvorstellung durch Christian Finke und einer Projektbewertung. Hier konnte das Obstprojekt der GfN die bisher höchste Punktebewertung aller LEADER-Projekte in unserer Region erreichen, was uns sehr freute.
Nachdem nun alle Hürden vor Ort genommen sind, werden nun zeitnah die eigentlichen Förderanträge an die
Bezirksregierung in Detmold gestellt, die bereits im Vorfeld die grundsätzliche Förderwürdigkeit unserer Projekte bejahte. Dennoch wird es noch ein paar Monate dauern, bis wir mit der eigentlichen Projektarbeit beginnen können.
wurden die beiden GfN-Projektanträge „Alt und gesund! – Allergenarme Äpfel und Apfelbäume aus der GfN-LandObstWerkstatt“ und „Edelkrebsschutz an der oberen Sauer“ einstimmig angenommen.
Die Beschlussfassung erfolgte nach einer kurzen Projektvorstellung durch Christian Finke und einer Projektbewertung. Hier konnte das Obstprojekt der GfN die bisher höchste Punktebewertung aller LEADER-Projekte in unserer Region erreichen, was uns sehr freute.
Nachdem nun alle Hürden vor Ort genommen sind, werden nun zeitnah die eigentlichen Förderanträge an die
Bezirksregierung in Detmold gestellt, die bereits im Vorfeld die grundsätzliche Förderwürdigkeit unserer Projekte bejahte. Dennoch wird es noch ein paar Monate dauern, bis wir mit der eigentlichen Projektarbeit beginnen können.
GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür
Im Februar und März 2018 hat die GfN in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden BUND, NABU und pro grün im Kreis Paderborn wieder 3 Stellungnahmen verfasst und als Einwendungen an den Kreis Paderborn gesandt.
2 Stellungnahmen erfolgten im Rahmen eines Screenings für Repoweringvorhaben für den Neubau von Windenergieanlagen in Asseln und Henglarn. Die Naturschutzverbände stehen solchen Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, zumal es auch zum Rückbau von Altanlagen kommt. Dieses entbindet die jeweiligen Antragssteller jedoch nicht von der grundsätzlichen Beurteilung, ob von der Neubaumaßnahme nicht doch eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Natur und Landschaft ausgeht.
In diesem Fall waren die vorgebrachten Unterlagen, insbesondere der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), mehr als mangelhaft, was zu einer entsprechenden Rüge durch die Umweltverbände und uns führte.
Bei der weiteren Stellungnahme vor wenigen Tagen haben die heimischen Umweltverbände ihre Ablehnung zu dem Bau einer Einzelanlage zwischen Etteln und der A 33 bekräftigt. Besonders ärgerlich ist es festzustellen, wenn durch die Präsentation von irreführenden Daten der Anschein erweckt werden soll, dass hier z. Bsp. im Fall des Rotmilans keine Gefährdung besteht, zumal im Gefahrenbereich (126 m) „keine Flugbewegung stattgefunden hat“.
Diese Darstellung der Raumnutzung des Rotmilans nach einer Kartierung durch das Gutachterbüro Schmal & Ratzbor war Teil der Antragsunterlagen.
Wie weit diese Annahme von der Realität entfernt ist, beleget die (vom Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde eingeforderte) Neukartierung in 2017.
Diese Raumnutzung des Rotmilans entspricht der neuen Raumnutzungsanalyse des Büros Schmal & Ratzbor aus dem Jahr 2017 und zeugt von der Diskrepanz zwischen den beiden Analysen, ist doch davon auszugehen, dass die Untersuchung in 2017 die Flugbewegungen des Rotmilans realer darstellen dürfte. Die beantragte Einzelanlage ist hier von uns nachträglich blau markiert und liegt inmitten der Flugbewegungen.
Allerdings war die neue Kartierung Teil der nachträglich ausgelegten Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu fünf benachbarten Windenergieanlagen und nicht Teil der Antragsunterlagen der Einzelanlage.
Über den Grund, warum hier eine alte – und zudem fragwürdige – Kartierung präsentiert wird und gleichzeitig relevante aktuelle und vom gleichen Gutachter für den gesamtraum erstellte Unterlagen vorenthalten werden, darf man gerne etwas spekulieren.
2 Stellungnahmen erfolgten im Rahmen eines Screenings für Repoweringvorhaben für den Neubau von Windenergieanlagen in Asseln und Henglarn. Die Naturschutzverbände stehen solchen Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, zumal es auch zum Rückbau von Altanlagen kommt. Dieses entbindet die jeweiligen Antragssteller jedoch nicht von der grundsätzlichen Beurteilung, ob von der Neubaumaßnahme nicht doch eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Natur und Landschaft ausgeht.
In diesem Fall waren die vorgebrachten Unterlagen, insbesondere der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), mehr als mangelhaft, was zu einer entsprechenden Rüge durch die Umweltverbände und uns führte.
Bei der weiteren Stellungnahme vor wenigen Tagen haben die heimischen Umweltverbände ihre Ablehnung zu dem Bau einer Einzelanlage zwischen Etteln und der A 33 bekräftigt. Besonders ärgerlich ist es festzustellen, wenn durch die Präsentation von irreführenden Daten der Anschein erweckt werden soll, dass hier z. Bsp. im Fall des Rotmilans keine Gefährdung besteht, zumal im Gefahrenbereich (126 m) „keine Flugbewegung stattgefunden hat“.
Diese Darstellung der Raumnutzung des Rotmilans nach einer Kartierung durch das Gutachterbüro Schmal & Ratzbor war Teil der Antragsunterlagen.
Wie weit diese Annahme von der Realität entfernt ist, beleget die (vom Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde eingeforderte) Neukartierung in 2017.
Diese Raumnutzung des Rotmilans entspricht der neuen Raumnutzungsanalyse des Büros Schmal & Ratzbor aus dem Jahr 2017 und zeugt von der Diskrepanz zwischen den beiden Analysen, ist doch davon auszugehen, dass die Untersuchung in 2017 die Flugbewegungen des Rotmilans realer darstellen dürfte. Die beantragte Einzelanlage ist hier von uns nachträglich blau markiert und liegt inmitten der Flugbewegungen.
Allerdings war die neue Kartierung Teil der nachträglich ausgelegten Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu fünf benachbarten Windenergieanlagen und nicht Teil der Antragsunterlagen der Einzelanlage.
Über den Grund, warum hier eine alte – und zudem fragwürdige – Kartierung präsentiert wird und gleichzeitig relevante aktuelle und vom gleichen Gutachter für den gesamtraum erstellte Unterlagen vorenthalten werden, darf man gerne etwas spekulieren.
Dienstag, 6. Februar 2018
GfN im landesweiten Netzwerk zum Streuobstwiesenschutz aktiv
Die Umweltschutzverbände NABU, SDW und LNU haben gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen das „Netzwerk Streuobstwiesenschutz NRW“ in unserem Bundesland gegründet, dass vom NRW-Umweltministerium gefördert wird.
Durch das Netzwerk soll einer weiteren Abnahme von Streuobstwiesen in NRW entgegengetreten und gezielt Neuanlagen oder die Pflege von alten Streuobstwiesen angegangen bzw. unterstützt werden.
Die Federführung des Netzwerkes obliegt dem NABU NRW, der am 17.01.2018 zahlreiche Akteure zum ersten großen Runden Tisch nach Düsseldorf eingeladen hat und dabei auch die GfN als langjährigen regionalen Akteur berücksichtigte, was uns sehr gefreut hat. Dort wurde anhand eines Beispiels aus dem Rhein-Sieg-Kreis die dortige, leider sehr negative Entwicklung der Streuobstwiesen zwischen 1990 und 2013 dargestellt:
(Präsentationsfolie von Corinna Dierichs, Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis)
Das Beispiel zeigt, wie wichtig der aktive Streuobstwiesenschutz geworden ist, zumal die Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis kein Einzelfall in NRW darstellen dürfte und sicherlich auch in unserer Region Handlungsbedarf besteht. Die GfN will sich aktiv im Netzwerk einbinden und bereitet hierzu erste eigene Projektideen vor, die im Bürener Land zum Streuobstwiesenschutz umgesetzt werden können.
Durch das Netzwerk soll einer weiteren Abnahme von Streuobstwiesen in NRW entgegengetreten und gezielt Neuanlagen oder die Pflege von alten Streuobstwiesen angegangen bzw. unterstützt werden.
Die Federführung des Netzwerkes obliegt dem NABU NRW, der am 17.01.2018 zahlreiche Akteure zum ersten großen Runden Tisch nach Düsseldorf eingeladen hat und dabei auch die GfN als langjährigen regionalen Akteur berücksichtigte, was uns sehr gefreut hat. Dort wurde anhand eines Beispiels aus dem Rhein-Sieg-Kreis die dortige, leider sehr negative Entwicklung der Streuobstwiesen zwischen 1990 und 2013 dargestellt:
(Präsentationsfolie von Corinna Dierichs, Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis)
Das Beispiel zeigt, wie wichtig der aktive Streuobstwiesenschutz geworden ist, zumal die Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis kein Einzelfall in NRW darstellen dürfte und sicherlich auch in unserer Region Handlungsbedarf besteht. Die GfN will sich aktiv im Netzwerk einbinden und bereitet hierzu erste eigene Projektideen vor, die im Bürener Land zum Streuobstwiesenschutz umgesetzt werden können.
Freitag, 12. Januar 2018
GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür
Auch zum Jahreswechsel hört die Arbeit nicht auf, aber es gibt erste Erfolge
Auch im November und Dezember haben wir uns als GfN oder gemeinsam mit dem NABU NRW bzw. dem Landesbüro der Naturschutzverbände wieder bei laufenden Verfahren zum weiteren Ausbau der Windenergie in unserem Kreis eingebracht.
Dabei handelte es sich vornehmlich um Verfahren, die aufgrund der von uns bereits in 2016 gemachten Eingaben bzw. Mitteilungen neue, aktuelle Untersuchungen erforderten, die nochmals offengelegt wurden.
So haben wir uns am 28.12.2017 zum geplanten Vorhaben in Borchen-Etteln entlang der A 33 eingebracht, wo in 2016 und 2017 Wiesenweihen festgestellt worden waren und es in 2017 dort zur erfolgreichen Brut kam (s. Bild).
Der Schutz der seltenen Wiesenweihen sollte unbedingt vor dem weiteren Ausbau der Windenergienutzung an dieser Stelle stehen, zumal kaum noch geeignetes Offenland auf der Paderborner Hochfläche verblieben ist und so keine Ersatzflächen von den Weihen gefunden werden können.
Mit unserem Einwand haben wir aber auch auf die unvollständigen Erfassungen und Mängel in der Methodik der Raumnutzungsanalysen des neu vorgelegten Gutachtens hingewiesen.
Auch beim geplanten Ausbau der Windenergie am südöstlichen Rand des Sintfeldes zwischen Fürstenberg und Meerhof/Essentho hatte es ebenfalls schon zahlreiche Eingaben gegeben. Daneben grenzt das Gebiet an den bereits bestehenden Windpark Meerhof und das Ausbauvorhaben „Himmelreich“ an, das bereits seit dem Frühjahr 2016 durch den NABU und VNV beklagt wird und derzeit nicht weitergebaut werden darf.
Für die in diesem Gebiet gestellten Anträge zur Erweiterung des Windparks „Körtge 1“, dem „Repowering-Projekt“ Windpark „Wohlbedacht“ und dem direkt angrenzenden kleinen Windpark „Saure Heide“ hatten die Antragssteller ebenfalls aktuelle und teilweise sehr umfangreiche Unterlagen vorgelegt. Zu allen Vorhaben wurden – nach sehr aufwendiger Durchsicht und Bewertung der Unterlagen - ebenfalls wieder Stellung genommen und Einwendungen abgegeben, da auch hier u.a. der Artenschutz nicht die erforderliche Rücksichtnahme erfährt.
Zwischen den angesprochenen Windparks sind inzwischen weitere Anlage beantragt (3 Anlagen am Waldgebiet Schürenbusch sowie 2 am Waldgebiet Kallental, der sog. Windpark „Körtge 2“), so dass wir an dieser Stelle auf weitere artenschutzrechtliche Konflikte eingehen werden müssen
Rotmilane im Spätsommer 2017 in der Abendsonne auf einem Strommasten am Schürenbusch bei Fürstenberg –
direkt daneben sollen weitere Anlagen gebaut werden
Gerne stellen wir unsere Einwendungen Interessierten auf Rückfrage zur Verfügung. Zukünftig finden Sie diese auch auf unserer neuen Internetseite: www.gfnev.de
Erste Erfolge
In den letzten Monaten des Jahres 2017 kam es zu einigen Rücknahmen von Bauanträgen für neue Windparks, so zum Bsp. im Oberfeld südlich von Bad Wünnenberg (7 Anlagen) oder an der Haarener Strasse, südlich von Niederntudorf (6 Anlagen). Zu diesen Vorhaben hatte die GfN Einwendungen vorgebracht, ausschlaggebend für die Rücknahme dürften aber Schall-, Erschließungs- oder Probleme mit dem Flughafen gewesen sein.
Dagegen dürfte die Rücknahme des beantragten Baus des Windparks „Knipsberg“ bei Paderborn-Dahl auch auf den unzureichenden Artenschutz basieren, den wir zuletzt noch im September 2017 bemängelt haben, brütet doch dort Schwarzstorch, dessen Horst wir im Frühjahr 2016 gefunden haben. Die Rücknahme der Anträge für diesen Windpark (4 Anlagen) stellt einen wichtigen Schritt in der zunehmenden Sensibilisierung im Umgang mit der Artenschutzproblematik hier im Kreis Paderborn dar, den wir sehr positiv bewerten.
Auch bei dem Vorhaben zum Bau von 14 Windrädern südlich von Lichtenau-Husen (zwischen den Forstrevieren Nordholz/Mittelberg und Kamp teBook) kam es zur ersten Einsicht bei den Investoren und zur Rücknahme von 5 Anlagen.
Hier hatte sich die GfN sehr vehement gegen einen solch massiven Ausbau der Windenergie ausgesprochen, da auch in diesem reichstrukturierten Offenland zwischen den Waldgebieten artenschutzrechtliche Konflikte (u.a. Rotmilan) zu erwarten waren und sind.
Es bleibt abzuwarten, wie mit den 9 verbliebeben Anlagenstandorten umgegangen wird.
Auch bei dem schon seit 4 Jahren beantragten Windpark am Hirschweg südlich von Haaren hatten wir uns mit verschiedenen Stellungnahmen eingebracht. Nicht zuletzt ist dieser letzte offene Bereich inmitten eines 17 km langen Anlagenbandes ein letzter Rastplatz für versch. Zugvögel. Von den 7 dort beantragten Anlagen hatten die Investoren 2 Bauanträge zurückgezogen. Bei den verbliebenen 5 Anlagen ließ man es dann darauf ankommen.
Der Kreis Paderborn lehnte diese Anlagen mit Bescheid vom Dezember 2017 dann endgültig ab. In einer sehr umfangreichen Begründung der Ablehnung waren dann auch einige unserer Einwände wiederzufinden.
Da diese Anlagen aber immer noch im Geodatenportal zu finden sind, ist davon auszugehen, dass die Investoren gegen den Ablehnungsbescheid Klage erhoben haben.
29 Anlagen weniger
Insgesamt sind so Bauanträge für 24 Anlagen (7 Anlagen im Oberfeld, 2 am Hirschweg, 6 in Tudorf, 4 am Knipsberg bei Dahl und 5 in Lichtenau-Husen) zurückgenommen worden. Weitere 5 Anlagen (Hirschweg, Haaren) wurden vom Kreis Paderborn per Bescheid abgelehnt. Insgesamt entfallen so 29 Anlagen aus der aktuellen Planung zum weiteren Ausbau der Windenergie hier bei uns.
Auch wenn sich diese Zahl schon fast unglaublich anhört, so bedeutet sie nur rund 5 % der schon gebauten und noch geplanten Anlagenzahl im Kreis Paderborn. Aber es ist zumindest ein Anzeichen für ein erstes Umdenken zum Wohle des Natur- und Artenschutzes in unserer Region und ein wenig auch Anerkennung der von uns in den letzten 1 ½ Jahren ehrenamtlich geleisteten Naturschutzarbeit vor unserer Haustür.
(Fotos und Grafiken: GfN, Kreis Paderborn, Geodatenportal des Kreises Paderborn)
Auch im November und Dezember haben wir uns als GfN oder gemeinsam mit dem NABU NRW bzw. dem Landesbüro der Naturschutzverbände wieder bei laufenden Verfahren zum weiteren Ausbau der Windenergie in unserem Kreis eingebracht.
Dabei handelte es sich vornehmlich um Verfahren, die aufgrund der von uns bereits in 2016 gemachten Eingaben bzw. Mitteilungen neue, aktuelle Untersuchungen erforderten, die nochmals offengelegt wurden.
So haben wir uns am 28.12.2017 zum geplanten Vorhaben in Borchen-Etteln entlang der A 33 eingebracht, wo in 2016 und 2017 Wiesenweihen festgestellt worden waren und es in 2017 dort zur erfolgreichen Brut kam (s. Bild).
Der Schutz der seltenen Wiesenweihen sollte unbedingt vor dem weiteren Ausbau der Windenergienutzung an dieser Stelle stehen, zumal kaum noch geeignetes Offenland auf der Paderborner Hochfläche verblieben ist und so keine Ersatzflächen von den Weihen gefunden werden können.
Mit unserem Einwand haben wir aber auch auf die unvollständigen Erfassungen und Mängel in der Methodik der Raumnutzungsanalysen des neu vorgelegten Gutachtens hingewiesen.
Auch beim geplanten Ausbau der Windenergie am südöstlichen Rand des Sintfeldes zwischen Fürstenberg und Meerhof/Essentho hatte es ebenfalls schon zahlreiche Eingaben gegeben. Daneben grenzt das Gebiet an den bereits bestehenden Windpark Meerhof und das Ausbauvorhaben „Himmelreich“ an, das bereits seit dem Frühjahr 2016 durch den NABU und VNV beklagt wird und derzeit nicht weitergebaut werden darf.
Für die in diesem Gebiet gestellten Anträge zur Erweiterung des Windparks „Körtge 1“, dem „Repowering-Projekt“ Windpark „Wohlbedacht“ und dem direkt angrenzenden kleinen Windpark „Saure Heide“ hatten die Antragssteller ebenfalls aktuelle und teilweise sehr umfangreiche Unterlagen vorgelegt. Zu allen Vorhaben wurden – nach sehr aufwendiger Durchsicht und Bewertung der Unterlagen - ebenfalls wieder Stellung genommen und Einwendungen abgegeben, da auch hier u.a. der Artenschutz nicht die erforderliche Rücksichtnahme erfährt.
Zwischen den angesprochenen Windparks sind inzwischen weitere Anlage beantragt (3 Anlagen am Waldgebiet Schürenbusch sowie 2 am Waldgebiet Kallental, der sog. Windpark „Körtge 2“), so dass wir an dieser Stelle auf weitere artenschutzrechtliche Konflikte eingehen werden müssen
Rotmilane im Spätsommer 2017 in der Abendsonne auf einem Strommasten am Schürenbusch bei Fürstenberg –
direkt daneben sollen weitere Anlagen gebaut werden
Gerne stellen wir unsere Einwendungen Interessierten auf Rückfrage zur Verfügung. Zukünftig finden Sie diese auch auf unserer neuen Internetseite: www.gfnev.de
Erste Erfolge
In den letzten Monaten des Jahres 2017 kam es zu einigen Rücknahmen von Bauanträgen für neue Windparks, so zum Bsp. im Oberfeld südlich von Bad Wünnenberg (7 Anlagen) oder an der Haarener Strasse, südlich von Niederntudorf (6 Anlagen). Zu diesen Vorhaben hatte die GfN Einwendungen vorgebracht, ausschlaggebend für die Rücknahme dürften aber Schall-, Erschließungs- oder Probleme mit dem Flughafen gewesen sein.
Dagegen dürfte die Rücknahme des beantragten Baus des Windparks „Knipsberg“ bei Paderborn-Dahl auch auf den unzureichenden Artenschutz basieren, den wir zuletzt noch im September 2017 bemängelt haben, brütet doch dort Schwarzstorch, dessen Horst wir im Frühjahr 2016 gefunden haben. Die Rücknahme der Anträge für diesen Windpark (4 Anlagen) stellt einen wichtigen Schritt in der zunehmenden Sensibilisierung im Umgang mit der Artenschutzproblematik hier im Kreis Paderborn dar, den wir sehr positiv bewerten.
Auch bei dem Vorhaben zum Bau von 14 Windrädern südlich von Lichtenau-Husen (zwischen den Forstrevieren Nordholz/Mittelberg und Kamp teBook) kam es zur ersten Einsicht bei den Investoren und zur Rücknahme von 5 Anlagen.
Hier hatte sich die GfN sehr vehement gegen einen solch massiven Ausbau der Windenergie ausgesprochen, da auch in diesem reichstrukturierten Offenland zwischen den Waldgebieten artenschutzrechtliche Konflikte (u.a. Rotmilan) zu erwarten waren und sind.
Es bleibt abzuwarten, wie mit den 9 verbliebeben Anlagenstandorten umgegangen wird.
Auch bei dem schon seit 4 Jahren beantragten Windpark am Hirschweg südlich von Haaren hatten wir uns mit verschiedenen Stellungnahmen eingebracht. Nicht zuletzt ist dieser letzte offene Bereich inmitten eines 17 km langen Anlagenbandes ein letzter Rastplatz für versch. Zugvögel. Von den 7 dort beantragten Anlagen hatten die Investoren 2 Bauanträge zurückgezogen. Bei den verbliebenen 5 Anlagen ließ man es dann darauf ankommen.
Der Kreis Paderborn lehnte diese Anlagen mit Bescheid vom Dezember 2017 dann endgültig ab. In einer sehr umfangreichen Begründung der Ablehnung waren dann auch einige unserer Einwände wiederzufinden.
Da diese Anlagen aber immer noch im Geodatenportal zu finden sind, ist davon auszugehen, dass die Investoren gegen den Ablehnungsbescheid Klage erhoben haben.
29 Anlagen weniger
Insgesamt sind so Bauanträge für 24 Anlagen (7 Anlagen im Oberfeld, 2 am Hirschweg, 6 in Tudorf, 4 am Knipsberg bei Dahl und 5 in Lichtenau-Husen) zurückgenommen worden. Weitere 5 Anlagen (Hirschweg, Haaren) wurden vom Kreis Paderborn per Bescheid abgelehnt. Insgesamt entfallen so 29 Anlagen aus der aktuellen Planung zum weiteren Ausbau der Windenergie hier bei uns.
Auch wenn sich diese Zahl schon fast unglaublich anhört, so bedeutet sie nur rund 5 % der schon gebauten und noch geplanten Anlagenzahl im Kreis Paderborn. Aber es ist zumindest ein Anzeichen für ein erstes Umdenken zum Wohle des Natur- und Artenschutzes in unserer Region und ein wenig auch Anerkennung der von uns in den letzten 1 ½ Jahren ehrenamtlich geleisteten Naturschutzarbeit vor unserer Haustür.
(Fotos und Grafiken: GfN, Kreis Paderborn, Geodatenportal des Kreises Paderborn)
Sonntag, 31. Dezember 2017
Die GfN wünscht alles Gute für das neue Jahr 2018 !
Der Vorstand der Gemeinschaft für Naturschutz im Bürener Land e.V. wünscht allen Mitgliedern, Naturschützern und Naturliebhabern hier im Altkreis alles Gute, Glück und Gesundheit für das kommende Jahr 2018 und natürlich allen einen guten Rutsch!
GfN mit neuem Internetauftritt
Was lange währt, wird richtig gut…
Der neue Internetauftritt der GfN steht und ist nun endlich online. Er kann über die alte Internetadresse: gfnev.de aufgerufen werden.
Herzlichen Dank an Christian Finke, der den neuen Auftritt realisiert und mit erstem Leben erfüllt hat. Eine sehr ansprechende, moderne Oberfläche, zu der sich nun immer mehr Inhalte gesellen werden. Parallel dazu bleibt aber der Blog mit den aktuellen Infos noch bestehen, so dass wir noch eine geraume Zeit zweigleisig fahren. Also, einfach mal reinschauen!
Der neue Internetauftritt der GfN steht und ist nun endlich online. Er kann über die alte Internetadresse: gfnev.de aufgerufen werden.
Herzlichen Dank an Christian Finke, der den neuen Auftritt realisiert und mit erstem Leben erfüllt hat. Eine sehr ansprechende, moderne Oberfläche, zu der sich nun immer mehr Inhalte gesellen werden. Parallel dazu bleibt aber der Blog mit den aktuellen Infos noch bestehen, so dass wir noch eine geraume Zeit zweigleisig fahren. Also, einfach mal reinschauen!
Donnerstag, 30. November 2017
GfN stellt für 2 Naturschutzprojekte LEADER-Antrag
Es ist das Ergebnis der Diskussionen und Aktionen rund um das Thema „Streuobstwiesen und alte Apfelsorten“, der Projektantrag „Alt und gesund! – Allergenarme Äpfel und Apfelbäume aus der GfN-LandObstWerkstatt“. Hier dreht sich alles um die alten Apfelsorten, in die auch Allergiker möglichst wieder genußvoll reinbeißen können.
Entstanden ist die Idee ja auf der letzten Jahreshauptversammlung und fand ihren ersten Umsetzungsschritt in der Anlage der Naschwiese zum Tag des Baumes im April dieses Jahr. Angeregt von den Aktivitäten des NABU Marsberg und der Dipl. Biologin Claudia Schluckebier aus Giershagen wurde im Laufe des Sommers eine sehr umfangreiche Projektbeschreibung erarbeitet.
Federführend bei der Erstellung der Projektbeschreibung war dann auch Frau Schluckebier, die bereits einiges zum Thema allergenarme Apfelsorten aber auch zum Thema Sortenrettung und fast vergessene, heimische Obstsorten geleistet hat. Wir hoffen, dass das umfangreiche Projekt auf Zustimmung durch das Regionalforum Südliches Paderborner Land und die Bezirksregierung Detmold stößt und für 3 Jahre gefördert wird. Das wäre eine tolle Aktion für unsere Gemeinschaft und unsere Region.
Daneben haben wir uns einem weiteren Großprojekt aus „alten Zeiten“ erinnert, dass damals mit großen Aufwand betrieben wurde: Der Schutz unseres heimischen Edelkrebses. Auf Vorschlag unseres stellv. Vorsitzenden Franz Meyer soll hier in einem kleineren Projekt das Thema wieder aufgegriffen werden, Schwerpunkt der Aktivitäten ist der Bereich der oberen Sauer in Lichtenau.
Auch hier hoffen wir auf eine zügige Bewilligung des Projektes, dass zusammen mit dem Angelsportverein Lichtenau durchgeführt werden soll und nicht minder wichtig für unsere Region mit ihren letzten, weiterhin stark bedrohten Edelkrebsvorkommen ist.
Die Projektbeschreibungen können jederzeit beim Verein angefordert werden.
Entstanden ist die Idee ja auf der letzten Jahreshauptversammlung und fand ihren ersten Umsetzungsschritt in der Anlage der Naschwiese zum Tag des Baumes im April dieses Jahr. Angeregt von den Aktivitäten des NABU Marsberg und der Dipl. Biologin Claudia Schluckebier aus Giershagen wurde im Laufe des Sommers eine sehr umfangreiche Projektbeschreibung erarbeitet.
![]() |
Claudia Schluckebier |
Daneben haben wir uns einem weiteren Großprojekt aus „alten Zeiten“ erinnert, dass damals mit großen Aufwand betrieben wurde: Der Schutz unseres heimischen Edelkrebses. Auf Vorschlag unseres stellv. Vorsitzenden Franz Meyer soll hier in einem kleineren Projekt das Thema wieder aufgegriffen werden, Schwerpunkt der Aktivitäten ist der Bereich der oberen Sauer in Lichtenau.
Die Projektbeschreibungen können jederzeit beim Verein angefordert werden.
Mittwoch, 22. November 2017
NRW-Landtagspräsident beruft GfN-Vorsitzenden
als Sachverständen in den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
Die neue NRW-Landesregierung in Düsseldorf möchte den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen wieder in geordnete Bahnen lenken. Dafür haben die CDU- und FDP Fraktion gemeinsam einen Antrag im Landtag eingebracht, der u.a. auch dafür sorgen soll, dass die zunehmenden Vorbehalte der Bevölkerung gegen den weiteren Windenergiezubau im Land abgebaut und durch eine steigende Akzeptanz wieder gesichert werden soll.
In einem ersten Schritt soll der Windenergieerlass überarbeitet werden, um damit die Handlungsspielräume des geltenden Bundes- wie Landesrechts größtmöglich und gleichzeitig rechtssicher für den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz ausgeschöpft werden können.
Daneben sollen zudem die Kommunen in ihrer Planungshoheit gestärkt, die Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen und die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben werden.
Die direkt gewählt Landtagsabgeordnete der CDU aus dem Rhein-Erft-Kreis, Frau Romina Plonsker, war Ende Juli hier im Kreis Paderborn und hatte sich einen Eindruck von dem Windenergieausbau im Südkreis Paderborn verschafft und anschließend die Vor und Nachteile mit dem Vorsitzenden der GfN, Hubertus Nolte und dem JU-Kreisvorsitzenden und GfN-Mitglied Kevin Gniosdorz aus Bad Wünnenberg auf Gut Wohlbedacht diskutiert.
Frau Plonsker kommt aus dem rheinischen Braunkohlerevier und kennt sich daher bestens mit dem Thema Landschaftsverbrauch und Energie aus. Nicht zuletzt durch ihr Wissen ist sie - als eine der jüngsten Landtagsabgeordneten in Düsseldorf - zum Mitglied im Wirtschafts- und Energieausschuss gewählt worden.
Aufgrund der hier erhalten Eindrücke und einer sehr objektiven Diskussion zur Windenergienutzung und ihrer massiven Auswirkungen auf Mensch, Tier und Landschaft auf der Paderborner Hochfläche hat sie um die Berufung von Hubertus Nolte als Sachverständigen in den Ausschuss gebeten, der im Dezember das Thema umfangreich behandeln wird. Zuvor konnte der GfN-Vorsitzende bereits bei der ersten Anhörung des Entwurfes des neuen Windenergieerlasses Ende Oktober in Düsseldorf sein Fachwissen und seine Erfahrungen aus dem Kreis Paderborn einbringen.
Die neue NRW-Landesregierung in Düsseldorf möchte den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen wieder in geordnete Bahnen lenken. Dafür haben die CDU- und FDP Fraktion gemeinsam einen Antrag im Landtag eingebracht, der u.a. auch dafür sorgen soll, dass die zunehmenden Vorbehalte der Bevölkerung gegen den weiteren Windenergiezubau im Land abgebaut und durch eine steigende Akzeptanz wieder gesichert werden soll.
In einem ersten Schritt soll der Windenergieerlass überarbeitet werden, um damit die Handlungsspielräume des geltenden Bundes- wie Landesrechts größtmöglich und gleichzeitig rechtssicher für den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz ausgeschöpft werden können.
Daneben sollen zudem die Kommunen in ihrer Planungshoheit gestärkt, die Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen und die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben werden.
Die direkt gewählt Landtagsabgeordnete der CDU aus dem Rhein-Erft-Kreis, Frau Romina Plonsker, war Ende Juli hier im Kreis Paderborn und hatte sich einen Eindruck von dem Windenergieausbau im Südkreis Paderborn verschafft und anschließend die Vor und Nachteile mit dem Vorsitzenden der GfN, Hubertus Nolte und dem JU-Kreisvorsitzenden und GfN-Mitglied Kevin Gniosdorz aus Bad Wünnenberg auf Gut Wohlbedacht diskutiert.
Frau Plonsker kommt aus dem rheinischen Braunkohlerevier und kennt sich daher bestens mit dem Thema Landschaftsverbrauch und Energie aus. Nicht zuletzt durch ihr Wissen ist sie - als eine der jüngsten Landtagsabgeordneten in Düsseldorf - zum Mitglied im Wirtschafts- und Energieausschuss gewählt worden.
Aufgrund der hier erhalten Eindrücke und einer sehr objektiven Diskussion zur Windenergienutzung und ihrer massiven Auswirkungen auf Mensch, Tier und Landschaft auf der Paderborner Hochfläche hat sie um die Berufung von Hubertus Nolte als Sachverständigen in den Ausschuss gebeten, der im Dezember das Thema umfangreich behandeln wird. Zuvor konnte der GfN-Vorsitzende bereits bei der ersten Anhörung des Entwurfes des neuen Windenergieerlasses Ende Oktober in Düsseldorf sein Fachwissen und seine Erfahrungen aus dem Kreis Paderborn einbringen.
Die Gedanken sind frei…
Nicht nur die Gedanken, auch ein einfacher Wunsch, der nicht umgesetzt wird, hat keine Folgen – auch wenn es um die Beseitigung eines Schwarzstorchhorstes geht.
Die GfN hatte schon vor einigen Monaten Gerüchte vernommen, dass der einen ordentlichen Windanlagenbetrieb vielleicht wieder störende Schwarzstorchhorst bei Dahl „entfernt“ werden sollte, bevor seine Bewohner im Frühjahr wieder zurückkamen, was nur durch einen Zufall herausgekommen ist. Inzwischen zieht dieser Zufall Kreise und wurde durch die Neue Westfälische am letzten Wochenende (Ausgabe vom 18./19.09.2017) öffentlich gemacht:
Schade, dass der Unternehmer, der beim Kreis nach einer Genehmigung zur Entfernung des Horstes angefragt hat, nicht seinen Auftragnehmer nannte.
Die GfN hatte bereits nach den ersten Informationen bei einem Verwaltungsjuristen nachgefragt, inwieweit hier bereits etwas strafrechtlich verfolgt werden kann, aber der Fachmann wiegelte ab: Ein Ansinnen allein genügt nicht…
Das Storchenpaar hat das Wiederauffinden seines Horstes bei Dahl jedenfalls wohlwollend genutzt und erfolgreich für Nachwuchs gesorgt. Vielleicht entsteht ja in der Nähe dann ein weiterer Horst, wäre doch schön.
Die GfN hatte schon vor einigen Monaten Gerüchte vernommen, dass der einen ordentlichen Windanlagenbetrieb vielleicht wieder störende Schwarzstorchhorst bei Dahl „entfernt“ werden sollte, bevor seine Bewohner im Frühjahr wieder zurückkamen, was nur durch einen Zufall herausgekommen ist. Inzwischen zieht dieser Zufall Kreise und wurde durch die Neue Westfälische am letzten Wochenende (Ausgabe vom 18./19.09.2017) öffentlich gemacht:
Schade, dass der Unternehmer, der beim Kreis nach einer Genehmigung zur Entfernung des Horstes angefragt hat, nicht seinen Auftragnehmer nannte.
Die GfN hatte bereits nach den ersten Informationen bei einem Verwaltungsjuristen nachgefragt, inwieweit hier bereits etwas strafrechtlich verfolgt werden kann, aber der Fachmann wiegelte ab: Ein Ansinnen allein genügt nicht…
Das Storchenpaar hat das Wiederauffinden seines Horstes bei Dahl jedenfalls wohlwollend genutzt und erfolgreich für Nachwuchs gesorgt. Vielleicht entsteht ja in der Nähe dann ein weiterer Horst, wäre doch schön.
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