Freitag, 12. Januar 2018

GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür

Auch zum Jahreswechsel hört die Arbeit nicht auf, aber es gibt erste Erfolge
Auch im November und Dezember haben wir uns als GfN oder gemeinsam mit dem NABU NRW bzw. dem Landesbüro der Naturschutzverbände wieder bei laufenden Verfahren zum weiteren Ausbau der Windenergie in unserem Kreis eingebracht.
Dabei handelte es sich vornehmlich um Verfahren, die aufgrund der von uns bereits in 2016 gemachten Eingaben bzw. Mitteilungen neue, aktuelle Untersuchungen erforderten, die nochmals offengelegt wurden.
So haben wir uns am 28.12.2017 zum geplanten Vorhaben in Borchen-Etteln entlang der A 33 eingebracht, wo in 2016 und 2017 Wiesenweihen festgestellt worden waren und es in 2017 dort zur erfolgreichen Brut kam (s. Bild).
Der Schutz der seltenen Wiesenweihen sollte unbedingt vor dem weiteren Ausbau der Windenergienutzung an dieser Stelle stehen, zumal kaum noch geeignetes Offenland auf der Paderborner Hochfläche verblieben ist und so keine Ersatzflächen von den Weihen gefunden werden können.
Mit unserem Einwand haben wir aber auch auf die unvollständigen Erfassungen und Mängel in der Methodik der Raumnutzungsanalysen des neu vorgelegten Gutachtens hingewiesen.

Auch beim geplanten Ausbau der Windenergie am südöstlichen Rand des Sintfeldes zwischen Fürstenberg und Meerhof/Essentho hatte es ebenfalls schon zahlreiche Eingaben gegeben. Daneben grenzt das Gebiet an den bereits bestehenden Windpark Meerhof und das Ausbauvorhaben „Himmelreich“ an, das bereits seit dem Frühjahr 2016 durch den NABU und VNV beklagt wird und derzeit nicht weitergebaut werden darf.

Für die in diesem Gebiet gestellten Anträge zur Erweiterung des Windparks „Körtge 1“, dem „Repowering-Projekt“ Windpark „Wohlbedacht“ und dem direkt angrenzenden kleinen Windpark „Saure Heide“ hatten die Antragssteller ebenfalls aktuelle und teilweise sehr umfangreiche Unterlagen vorgelegt. Zu allen Vorhaben wurden – nach sehr aufwendiger Durchsicht und Bewertung der Unterlagen - ebenfalls wieder Stellung genommen und Einwendungen abgegeben, da auch hier u.a. der Artenschutz nicht die erforderliche Rücksichtnahme erfährt.
Zwischen den angesprochenen Windparks sind inzwischen weitere Anlage beantragt (3 Anlagen am Waldgebiet Schürenbusch sowie 2 am Waldgebiet Kallental, der sog. Windpark „Körtge 2“), so dass wir an dieser Stelle auf weitere artenschutzrechtliche Konflikte eingehen werden müssen
Rotmilane im Spätsommer 2017 in der Abendsonne auf einem Strommasten am Schürenbusch bei Fürstenberg –
direkt daneben sollen weitere Anlagen gebaut werden

Gerne stellen wir unsere Einwendungen Interessierten auf Rückfrage zur Verfügung. Zukünftig finden Sie diese auch auf unserer neuen Internetseite: www.gfnev.de

Erste Erfolge

In den letzten Monaten des Jahres 2017 kam es zu einigen Rücknahmen von Bauanträgen für neue Windparks, so zum Bsp. im Oberfeld südlich von Bad Wünnenberg (7 Anlagen) oder an der Haarener Strasse, südlich von Niederntudorf (6 Anlagen). Zu diesen Vorhaben hatte die GfN Einwendungen vorgebracht, ausschlaggebend für die Rücknahme dürften aber Schall-, Erschließungs- oder Probleme mit dem Flughafen gewesen sein.

Dagegen dürfte die Rücknahme des beantragten Baus des Windparks „Knipsberg“ bei Paderborn-Dahl auch auf den unzureichenden Artenschutz basieren, den wir zuletzt noch im September 2017 bemängelt haben, brütet doch dort Schwarzstorch, dessen Horst wir im Frühjahr 2016 gefunden haben.
Die Rücknahme der Anträge für diesen Windpark (4 Anlagen) stellt einen wichtigen Schritt in der zunehmenden Sensibilisierung im Umgang mit der Artenschutzproblematik hier im Kreis Paderborn dar, den wir sehr positiv bewerten.

Auch bei dem Vorhaben zum Bau von 14 Windrädern südlich von Lichtenau-Husen (zwischen den Forstrevieren Nordholz/Mittelberg und Kamp teBook) kam es zur ersten Einsicht bei den Investoren und zur Rücknahme von 5 Anlagen.
Hier hatte sich die GfN sehr vehement gegen einen solch massiven Ausbau der Windenergie ausgesprochen, da auch in diesem reichstrukturierten Offenland zwischen den Waldgebieten artenschutzrechtliche Konflikte (u.a. Rotmilan) zu erwarten waren und sind.

Es bleibt abzuwarten, wie mit den 9 verbliebeben Anlagenstandorten umgegangen wird.

Auch bei dem schon seit 4 Jahren beantragten Windpark am Hirschweg südlich von Haaren hatten wir uns mit verschiedenen Stellungnahmen eingebracht. Nicht zuletzt ist dieser letzte offene Bereich inmitten eines 17 km langen Anlagenbandes ein letzter Rastplatz für versch. Zugvögel. Von den 7 dort beantragten Anlagen hatten die Investoren 2 Bauanträge zurückgezogen. Bei den verbliebenen 5 Anlagen ließ man es dann darauf ankommen.

Der Kreis Paderborn lehnte diese Anlagen mit Bescheid vom Dezember 2017 dann endgültig ab. In einer sehr umfangreichen Begründung der Ablehnung waren dann auch einige unserer Einwände wiederzufinden.

 Da diese Anlagen aber immer noch im Geodatenportal zu finden sind, ist davon auszugehen, dass die Investoren gegen den Ablehnungsbescheid Klage erhoben haben.


29 Anlagen weniger

Insgesamt sind so Bauanträge für 24 Anlagen (7 Anlagen im Oberfeld, 2 am Hirschweg, 6 in Tudorf, 4 am Knipsberg bei Dahl und 5 in Lichtenau-Husen) zurückgenommen worden. Weitere 5 Anlagen (Hirschweg, Haaren) wurden vom Kreis Paderborn per Bescheid abgelehnt. Insgesamt entfallen so 29 Anlagen aus der aktuellen Planung zum weiteren Ausbau der Windenergie hier bei uns.

Auch wenn sich diese Zahl schon fast unglaublich anhört, so bedeutet sie nur rund 5 % der schon gebauten und noch geplanten Anlagenzahl im Kreis Paderborn. Aber es ist zumindest ein Anzeichen für ein erstes Umdenken zum Wohle des Natur- und Artenschutzes in unserer Region und ein wenig auch Anerkennung der von uns in den letzten 1 ½ Jahren ehrenamtlich geleisteten Naturschutzarbeit vor unserer Haustür.

(Fotos und Grafiken: GfN, Kreis Paderborn, Geodatenportal des Kreises Paderborn)




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