Mittwoch, 7. Juni 2017

Wieder ein Schlagopfer auf dem Sintfeld

Am Pfingstmontag (5.6.2017) fand eine Familie unterhalb einer einzelnen Windenergieanlage einen toten Mäusebussard. Der Fundort allein läßt schon auf eine tödliche Verletzung durch die Rotorblätter schließen. Zur genauen Bestimmung der Todesursache wurde der Kadaver von einem Fachmann aufgenommen, der diesen einer Untersuchung zuführen wird.
Schlimmer Anblick auf einem Familienausflug auf Pfingsten – ein toter Mäusebussard unter einer WEA
Leider ist dieses schon das 2. Schlagopfer an dieser Anlage. Vor 2 Jahren war an fast genau der gleichen Stelle ebenfalls ein toter Mäusebussard gefunden worden, der in die sog. Dürr-Liste aufgenommen wurde. Beides Mal Zufallsfunde.
Es ist schon bemerkenswert, dass 2 Schlagopfer in einem relativ nahen Zeitabstand an einem Anlagenstandort gefunden werden und zeigt, wie konfliktreich eine falsche Standortwahl aus Sicht des Artenschutzes sein kann. Diese Anlage liegt am Ostrand des Sintfeldes in direkter Nachbarschaft zum dem geplanten Windpark „Himmelreich“ zwischen Meerhof und Essentho oberhalb des Diemeltales. Die strukturreichen Hanglagen sind bevorzugter Lebensraum dieser Greifvögel

Sonntag, 4. Juni 2017

Tag der offenen Gärten am 10. und 11. Juni 2017

Luthers Garten – hier blüht Dir was!  Schau im Grünen im Kloster Dahlheim

Luther führte zusammen mit seiner Frau Käthe einen großen Haushalt und den Garten des ehemaligen Wittenberger Klosters, den er mit Obstbäumen und Gemüsebeeten zu einem großen Nutzgarten umgestaltete.

Im Dahlheimer Klostergarten erfahren BesucherIinnen was „bei Luthers so alles auf den Tisch kam“.  Im Rahmen des Tages der offenen Gärten führt Klostergärtner Andreas Bogel durch den rund zwei Hektar großen Garten in Dahlheim. Da 2 öffentliche Führungen anstehen, folgen wir dem Hinweis von Andreas Bogel, Mitglied der GfN, sich den Teilnehmern einfach anzuschließen.



Die Führungen finden unter dem Motto: „Kürbisspalier und Melonenwagen“

am Sonntag, den 11. Juni 2017, jeweils um

14.00 Uhr und um 16.00 Uhr

statt. Der Eintritt ist frei. Eine eigene Führung für die GfN findet an diesem Termin nicht statt, so dass sich Teilnehmer für die für sie passende Uhrzeit entscheiden können.

Die Führungen von Andreas Bogel sind nicht nur etwas für Pflanzenliebhaber und Spezialisten, sondern geben auch Laien spannende Eindrücke und viele Informationen aus der Gartenwelt vor 500 Jahren.  Es lohnt sich!

Artenschutz findet zunehmende Berücksichtigung




Zunächst sorgte das OVG Urteil gegen den Windpark Knippen bei Freudenberg für ein erstes Aufhorchen, dann entzog vor 2 Wochen das Münsteraner Oberverwaltungsgericht 5 bereits errichteten Windmühlen die Baugenehmigung. Beides Mal spielte der Artenschutz die entscheidende Rolle.

In der vergangenen Woche sorgte das OVG für zwei weitere Paukenschläge: dieses Mal auf unserer Hochfläche im WP Himmelreich bei Meerhof und in Marsberg-Erlinghausen. Ursprünglich hatten die Umweltschützer des Naturschutzbundes (NABU) NRW und des Vereins für Natur- und Vogelschutz (VNV) im Hochsauerlandkreis aus Artenschutzgründen gegen die Genehmigungen des Windparks Himmelreich (11 Anlagen) und gegen eine bereits errichtete Einzelanlage an der Landesgrenze zu Hessen geklagt. In diesem Zusammenhang wurde auch die nicht immer nachvollziehbaren Genehmigungen aus Gründen des Baurechts gerügt, lagen die Vorhabenorte doch außerhalb des damals noch gültigen alten Flächennutzungsplanes (FNP). Das sahen auch die Richter des VG Arnsberg so und verhängten einen Baustopp.

Gegen diesen legten der Kreis HSK als auch die Betreibergesellschaft Beschwerde ein. Dabei sahen sie sich im Vorteil, war doch in der Zwischenzeit ein neuer FNP für die Stadt Marsberg nochmals überarbeitet und dann endlich genehmigt worden. Dieses hatte das OVG aber nun vollkommen außen vorgelassen. Im Beschluss des OVG vom 22.05.2017 (8 B 927/16) heißt es

Bei summarischer Prüfung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Erfolg des Antragsstellers (NABU) in der Hauptsache (Artenschutz) zu erwarten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 9. Februar 2016. Diese dürfte gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die dem Umweltschutz dienen…“.

Somit rückt der Artenschutz als entscheidender Faktor wieder in den Fokus der juristischen Auseinandersetzung.

Ging es bei der Ablehnung der Beschwerde gegen den Baustopp des Windpark Himmelreichs um Wiesenweihen, Wachteln und Mornellregenpfeifer, so folgte nur 1 Tag später ein weiterer Beschluss des OVG zum gestoppten Betrieb einer Einzelanlage (8 B 1303/16), der sich dieses Mal auf den Schutz des Rotmilans stützt.




Die Wiesenweihe (Foto: wikipedia) brütet in diesem Jahr auch bei Etteln



In den entsprechenden Ausführungen des 8. Senats des OVG (Vorsitzender Richter Prof. Dr. Seibert) zu beiden Beschlüssen wird deutlich darauf verwiesen, dass

es im Artenschutz nicht erforderlich ist, sich darüber Gewissheit zu verschaffen, dass vorhabenbedingte Beeinträchtigungen nicht auftreten werden. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist ein am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (…) Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative erstreckt sich nicht nur auf die durch das Vorhaben ausgelöste Gefahr für geschützte Tiere, sondern auch auf die vorgelagerte Frage, ob die betroffene Art im Einwirkungsbereich anzutreffen ist.“

Natürlich hatten die Betreiber auch in diesen Verfahren versucht, durch gutachterliche Stellungnahmen u.a. zur Flughöhe des Rotmilans, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos zu verneinen. Diese Argumentationsversuche sind uns aus den aktuellen Erörterungsterminen im Kreis Paderborn bestens bekannt. Nur das diese an entscheidender Stelle ihre Wirkung verfehlt haben.

Vielmehr liegt danach die beobachtete Flughöhe von Rotmilanen in immerhin fast 30 % der Fälle in dem von Rotoren der streitgegenständlichen Windenergieanlagen überstrichenen Höhenbereich zwischen 50 m und 150 m. Die angeführten Beobachtungen an einer im Schweizer Rheintal gelegenen einzelnen Windenergieanlage stellen angesichts der umfangreichen fachwissenschaftlichen und empirischen Erkenntnisse zu den Gefährdungen von Rotmilanen durch Windenergieanlagen, wie sie dem Leitfaden (…) der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten vom 15. April 2015 zugrunde liegen, die typischerweise signifikante Erhöhung des Individuen bezogenen Tötungsrisikos bei Unterschreitung gewisser Mindestabstände nicht durchgreifend in Frage. Daraus lässt sich insbesondere nicht herleiten, dass ein Kollisionsrisiko für Rotmilane hier zu vernachlässigen wäre.“, so das OVG in seinem Beschluss.

Die Ausführungen des OVG dürften auch unmittelbare Auswirkungen zu laufenden Genehmigungsverfahren im Kreis Paderborn besitzen. In den letzten 12 Monaten war bereits eine zunehmende Sensibilität der zuständigen Verwaltungsabteilungen zu spüren, wenn auch sogar angekündigte Ablehnungen von Anträgen bis jetzt ausblieben.

Preis für Umwelt- und Klimaschutz 2023 des Kreises Paderborn

Kreis Paderborn (krpb). Die Bedrohungen für Umwelt und Klima nehmen zu. Umso wichtiger, dass sich Menschen dafür einsetzen, das Bewusstsein ...