Mittwoch, 9. August 2017

GfN - Anwalt der Natur vor unserer Haustür

Aktuelle Stellungnahmen im Juli 2017
In den letzten 12 Monaten hat sich die Gemeinschaft für Naturschutz im Bürener Land e.V., kurz unsere GfN, zunehmend zu Fragen des Natur- und Artenschutzes zu Wort gemeldet. Der Schutz unserer Natur und Landschaft ist oberstes Ziel und Zweck unserer Gemeinschaft. Dieses machen wir gern, zumal viele Eingriffe in unsere Landschaft und in den Naturhaushalt direkt vor unserer Haustür unser Engagement zunehmend einfordern.
Durch unsere Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände in NRW (LNU) werden wir als anerkannter Naturschutzverband beteiligt, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft geplant sind. Zusätzlich nehmen wir zu Verfahren Stellung, an denen die Öffentlichkeit z. Bsp. Aufgrund der Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) beteiligt werden muss. Dieses ist u.a. bei Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen der Fall.
Wichtige Einwendungen werden vom Landesverband der Naturschutzverbände (BUND, NABU und LNU) NRW zu gemeinsamen Stellungnahmen gebündelt und nach Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden vor Ort weitergeleitet.
Um etwas über unsere laufende Arbeit zu informieren, stellen wir nun in loser Reihenfolge einige unserer aktuellen Stellungnahmen vor. Im Juli 2017 haben wir uns u.a. zu folgenden Vorhaben eingebracht: 


Fällung einer Kastanie (Naturdenkmal) auf dem Wasserplatz in Fürstenberg
Fügte die Miniermotte den Blättern der Rosskastanie und damit letztendlich dem Baum selbst Schaden zu, so macht inzwischen ein Bakterium vielen unserer Kastanien den Garaus. Befallene Bäume weisen neben abgestorbener Rinde zudem Rissbildungen auf und bieten unterschiedlichen Pilzen Möglichkeiten zum Befall des Baumes.
So war es auch mit einer alten, großgewachsenen Kastanie in Fürstenberg, die als Naturdenkmal eingetragen war und damit besonderen Schutz genoss.
Bei einer Begutachtung konnte das von der Stadt Bad Wünnenberg festgestellte Schadensbild nur noch bestätigt werden. Der Baum war abgängig und bereits nahezu abgestorben.
 
Da sich im Bereich des Baumes ständig spielende Kinder aufhalten ging von dem Baum neben der eigentlichen Verkehrssicherung auch eine Gefährdung der Anwohner aus. Die GfN hat daher der umgehenden Fällung der Kastanie zugestimmt.
 
Kabelverlegung der Westnetz GmbH im Bereich Herbram, NSG Schmittwassertal
Die Westnetz GmbH möchte für eine Leitungsverlegung im sog. Spülbohrverfahren bei Herbram im Bereich des NSG „Schmittwassertal“ eine Befreiung von den Verboten im NSG vom Kreis Paderborn erhalten.

Das ausgesuchte Spülbohrverfahren ist zur Minimierung des Eingriffs im NSG auch zwingend geboten. Da der Eingriff in dieser Form vertretbar erscheint, haben sich die Einwendungen der GfN in diesem Fall auf Hinweise auf eine Bauzeitenbeschränkungen (das angrenzende Waldgebiet „Buchlieth“ ist einer der größten Rotmilanschlafplätze in NRW !) konzentriert.

Geplanter Bau einer Windenergieanlage „Auf dem Molmschen“, Büren-Harth
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung der Stadt Büren fällte der Gutachter für das betreffende Windvorranggebiet im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Bewertung damals folgendes Urteil:
"Der Suchraum „Molmsche“ hat von allen Suchräumen das höchste artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial. (...) Fachgutachterlich wird von einer Ausweisung des Suchraums „Molmsche“ als Windvorrangzone aus Gründen des Artenschutzes (hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial) abgeraten.“
Dennoch soll hier eine einzelne Windenergieanlage errichtet werden. Dagegen formulierte das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW eine umfangreiche Stellungnahme.
Visualisierung des geplanten Standortes vor dem FFH Gebiet Leiberger Wald

Die GfN hat hierzu umfangreiche Daten zusammengestellt und neben Fragen zu sensiblen Vogelarten wie dem Schwarzstorch oder Rotmilan auch einiges zu den betroffenen Fledermausarten beigetragen. Dadurch konnte das Landesbüro in der vergangenen Woche eine sehr umfangreiche Stellungnahme mit zahlreichen Kritikpunkten vorlegen.

Stellungnahmen können eingesehen werden
Die Gemeinschaft für Naturschutz (GfN) e.V. hält die Stellungnahme zur geplanten WEA Molmsche sowie weitere Stellungnahmen aus den vergangenen 12 Monaten (u.a. FNP Stadt Salzkotten, WEA Hirschweg Bad Wünnenberg, WP Altenautal, WP Mittelberg-Norholz-Dahlheim, WP Niederntudorf, WEA Oberntudorf, WEA Salzkotten, WEA Scharmede, WP Körtge 1 und Körtge 2, WP Saure Heide)  vor und gibt diese gerne an Interessierte weiter. Es ist zudem vorgesehen, diese in Zukunft auch ins Internet zu stellen und diese so öffentlich zugänglich zu machen.

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