Donnerstag, 29. März 2018

GfN – Anwalt der Natur vor unserer Haustür

Im Februar und März 2018 hat die GfN in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden BUND, NABU und pro grün im Kreis Paderborn wieder 3 Stellungnahmen verfasst und als Einwendungen an den Kreis Paderborn gesandt.
2 Stellungnahmen erfolgten im Rahmen eines Screenings für Repoweringvorhaben für den Neubau von Windenergieanlagen in Asseln und Henglarn. Die Naturschutzverbände stehen solchen Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, zumal es auch zum Rückbau von Altanlagen kommt. Dieses entbindet die jeweiligen Antragssteller jedoch nicht von der grundsätzlichen Beurteilung, ob von der Neubaumaßnahme nicht doch eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Natur und Landschaft ausgeht.
In diesem Fall waren die vorgebrachten Unterlagen, insbesondere der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), mehr als mangelhaft, was zu einer entsprechenden Rüge durch die Umweltverbände und uns führte.
Bei der weiteren Stellungnahme vor wenigen Tagen haben die heimischen Umweltverbände ihre Ablehnung zu dem Bau einer Einzelanlage zwischen Etteln und der A 33 bekräftigt. Besonders ärgerlich ist es festzustellen, wenn durch die Präsentation von irreführenden Daten der Anschein erweckt werden soll, dass hier z. Bsp. im Fall des Rotmilans keine Gefährdung besteht, zumal im Gefahrenbereich (126 m) „keine Flugbewegung stattgefunden hat“.
Diese Darstellung der Raumnutzung des Rotmilans nach einer Kartierung durch das Gutachterbüro Schmal & Ratzbor war Teil der Antragsunterlagen.
Wie weit diese Annahme von der Realität entfernt ist, beleget die (vom Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde eingeforderte) Neukartierung in 2017.
Diese Raumnutzung des Rotmilans entspricht der neuen Raumnutzungsanalyse des Büros Schmal & Ratzbor aus dem Jahr 2017 und zeugt von der Diskrepanz zwischen den beiden Analysen, ist doch davon auszugehen, dass die Untersuchung in 2017 die Flugbewegungen des Rotmilans realer darstellen dürfte. Die beantragte Einzelanlage ist hier von uns nachträglich blau markiert und liegt inmitten der Flugbewegungen.
Allerdings war die neue Kartierung Teil der nachträglich ausgelegten Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu fünf benachbarten Windenergieanlagen und nicht Teil der Antragsunterlagen der Einzelanlage.
Über den Grund, warum hier eine alte – und zudem fragwürdige – Kartierung präsentiert wird und gleichzeitig relevante aktuelle und vom gleichen Gutachter für den gesamtraum erstellte Unterlagen vorenthalten werden, darf man gerne etwas spekulieren.

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